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Mögliche Kostenrückerstattung* von Tebonin®

Die meisten nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen seit einigen Jahren nicht mehr erstattet.

Wenn der Arzt solche Präparate jedoch auf dem Grünen Rezept (oder auf Privatrezept) empfiehlt, kann der Patient die Kostenrückerstattung bei seiner Krankenkasse anfragen. Für die Kostenrückerstattung sind zumeist das Rezept und die Quittung bei der Krankenkasse einzureichen. Je nach Krankenkasse wird ein Teil oder auch der volle Kaufpreis erstattet. Die erstatteten Beträge liegen zwischen 25 und 500 Euro pro Kalenderjahr, abhängig von der Krankenkasse.

Ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse diese freiwillige Leistung anbietet und welche Bedingungen dafür gelten, können Sie direkt hier nachsehen.

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*Die Inhalte des Textes fassen die verschiedenen Satzungsleistungen der Krankenkassen verkürzt zusammen. Maßgeblich bleiben selbstverständlich die jeweiligen Inhalte der Satzungen der Krankenkassen, die auch Änderungen unterliegen können. Wir können keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der im Text bereitgestellten Informationen übernehmen.

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*IMS PharmaScope® National, Apothekenmarkt nach Umsatz und Absatz, MAT 07/2018